Nationalpark Garten – Österreich wächst über sich hinaus
Nationalpark Garten – Österreich wächst über sich hinaus
Um die heimische Natur ist es nicht gut bestellt. Gemeinsam können wir der Artenvielfalt und Biodiversität wieder ein Zuhause geben. Mit dieser wichtigen Botschaft steht dm drogerie markt seit letztem Jahr als Partner an der Seite der GLOBAL 2000 Initiative Nationalpark Garten. Diese will Österreichs größten ‚Nationalpark Garten‘ und damit ein überlebensnotwendiges Netzwerk für die Artenvielfalt schaffen. Egal ob Privatperson, Gemeinde oder Unternehmen, ob Blumenkisterl am Fensterbrett, Balkon oder Garten – jeder kann mitmachen und einen wertvollen Beitrag zu einem blühenden Österreich leisten.
Um Schmetterling, Biene und Co. wieder auf die Sprünge zu helfen und dem Wachstum des Nationalpark Garten einen kräftigen Schub zu geben, wurde zum Start der Kooperation ein bunter Strauß an PR-Maßnahmen gesetzt: Angefangen von einer mit GLOBAL 2000 akkordierten Presseaussendung zur Bekanntmachung der Partnerschaft sowie der Schaffung einer Landing Page auf der dm Website über die Integration der Botschaft in eine österreichweite Out of Home Kampagne unter dem Titel {miteinander} artenschützen und die Schaltung von Advertorials in einer Vielzahl an reichweitenstarken Magazinen und Zeitschriften bis zur der redaktionellen Berichterstattung im ACTIVE BEAUTY Magazin Print und Online. Die gesamte Initiative wird laufend in der internen Kommunikation (dm Mitarbeitermagazin durchblick und durchblick App) begleitet.
Seit Beginn der Partnerschaft im April 2022 ist der Nationalpark Garten um ganze 340.840,5 Quadratmeter gewachsen. Um dem erklärten Ziel, flächenmäßig den derzeit kleinsten Nationalpark Österreichs – den 13,6 km² großen Nationalpark Thayatal – näher zu kommen, sind für das zweite Jahr der Kooperation weitere Maßnahmen in Planung, die mit allen Sinnen zum Mitmachen einladen werden.
Sofern Sie Ihre Datenschutzeinstellungen ändern möchten (Einwilligungen erteilen oder bereits erteilte Einwilligungen widerrufen), können Sie jederzeit Ihre Einstellungen ändern.
Zweck: Fehleranalyse, statistische Auswertung unserer Website
Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Ausführung von Analysesoftware und Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, Anonymisierung der erhobenen Daten; Auswertung der anonymen Daten in Form von Statistiken
Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre.
Gemeinsamer Verantwortlicher: Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website; jedoch eingeschränkte Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Fehleranalyse
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Facebook Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Zweck: Personalisierung von Werbung, Wiedererkennung und personalisierte Bewerbung von Websitebesuchern, Messung des Werbeerfolgs
Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Ausführung von Drittanbietersoftware und Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät; Anreicherung von Werbenetzwerken; Auswertung der Daten; Personalisierung von Werbung; Wiedererkennung und Bewerbung von Websitebesuchern auf fremden Websites, Messung des Werbeerfolgs
Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre.
Gemeinsamer Verantwortlicher: Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website; jedoch eingeschränkte Möglichkeiten der Bewerbung von Websitebesuchern
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Facebook Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Zweck: Wiedergabe von Videos
Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Platzierung von Werbecookies durch Google; Verarbeitung der erhobenen Daten durch Google
Speicherdauer: bis zum Verlassen der Website
Gemeinsamer Verantwortlicher: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
Folgen der Nichteinwilligung: Der Dienst YouTube wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Google Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.